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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Updated September 6, 2023

1 Geltungsbereich

Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der Baupioniere GmbH gelten stets diese Allgemeinen Geschäfts­be­ding­ungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Baupioniere GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an deren Webseite, Regelwerken und Bedingungen, einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vorzunehmen.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop richtet sich ausschliesslich an Kundschaft mit Wohnsitz, resp. Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein.

Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.

 

2 Information

2.1 Produkt und Preis

Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.

Die im Onlineshop angegebenen Preise sind ohne Gewähr und können von Baupioniere GmbH jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Sie sind in der Regel als Nettopreise zu verstehen. Dazu kommen die Kosten für Arbeiten der Service-Monteure, ergänzende Leistungen, die Kosten für Verpackungen, den Versand, resp. Lieferkosten, Entsorgung, Garantieerweiterungen, Versicherungen etc. sowie die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer.

Baupioniere GmbH behält sich im Einzelfall und ohne Angabe von Gründen vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschliessen und Lieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen.

 

2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit

Baupioniere GmbH legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch sowohl bei Baupioniere GmbH selber wie auch bei ihren Händlern und Lieferanten zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

 

2.3 Montage und Entsorgung

Die Montage beinhaltet das Ausmessen, die Beratung, Liefern, Auspacken und Montieren der bestellten Produkte inkl. Rücknahme des Verpackungsmaterials durch unsere Service-Monteure und Lieferanten.

Die Entsorgung beinhaltet die Entgegennahme und umweltgerechte Entsorgung der von der Kundschaft bei der Bestellung angezeigten Gegenstände. Diese müssen in Art und Menge in etwa dem bestellten Produkt entsprechen. Die zu entsorgenden Gegenstände sind durch die Kundschaft transportgerecht und auf den vereinbarten Liefertermin der bestellten Produkte bereitzustellen.

Bei Lieferungen ohne gebuchte Montage durch die Baupioniere GmbH erfolgt die Entsorgung zu Lasten des Kunden.

Kann die Montageleistung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenen Grundes nicht erbracht werden (z.B. aufgrund von Nichteinhaltung des Montagetermins, falsche Massinformationen, etc.), so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Montageleistung.

 

3 Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Onlineshop, resp. im Baupioniere GmbH-Konfigurator gelten als Schätzung.

Mit dem Absenden der Online-Bestellung verpflichtet sich der Kunde, die angegebene Anzahlung von CHF 329.00 zu leisten.

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von Baupioniere GmbH an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage betreffend den tatsächlichen Preis oder dass das Produkt auch tatsächlich geliefert, resp. montiert werden kann. Die Bestellbestätigung zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei Baupioniere GmbH eingetroffen ist.

Sobald die Kundschaft die von Baupioniere GmbH verlangte Anzahlung geleistet hat, wird sich innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen ein Service-Monteur beim Kunden melden, um die konkreten Ausmasse aufzunehmen und den Kunden über die konkrete Machbarkeit des Projekts und die Produkte von Baupioniere GmbH zu beraten, resp. um Verbesserungsvorschläge des Projekts zu unterbreiten. Gestützt auf diese konkreten Ausmasse und die konkrete Machbarkeit wird dem Kunden ein verbindliches Angebot unterbreitet.

Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von Baupioniere GmbH zustande, sobald die Kundschaft das Angebot unterschriftlich oder per E-Mail annimmt.

 

4 Liefer- und Montagetermin

Nach Annahme des Angebots wird der Kundschaft ein provisorischer Liefer- und Montagetermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

 

5 Lieferung

Bei Produkten und Dienstleistungen von der Baupioniere GmbH stehen der Kundschaft die Lieferoptionen zur Verfügung, welche im Onlineshop vermerkt sind.

Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann die Baupioniere GmbH den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste sowie die obgenannten Stornokosten in Rechnung stellen.

 

6 Prüfpflicht

Die Kundschaft hat gelieferte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind, auch für alle Produkte und Dienstleistungen eines Händlers, Baupioniere GmbH innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Zustellung schriftlich zu melden.

Ein solches Produkt darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen. Sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen der Baupioniere GmbH zu folgen.

 

7 Gewährleistung

Bei Werkverträgen/Werklieferverträgen:

Im Falle eines rechtzeitig gerügten Mangels hat die Baupioniere GmbH ein Nachbesserungsrecht. Eine Minderung oder Ersatzforderung ist ausgeschlossen, wenn der Baupioniere GmbH keine Gelegenheit gegeben wurde auf Nachbesserung des Mangels.

Verzichtet die Baupioniere GmbH darauf einen rechtzeitig gerügten Mangel zu beheben, kann sie stattdessen den Minderwert am Werk vom vereinbarten Preis abziehen kann.

Bei Kaufverträgen:

Die Baupioniere GmbH übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Filialabholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. Die Baupioniere GmbH bzw. der Händler kann die Garantie wahlweise durch:

  • teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt; 
  • kostenlose Reparatur;
  • Ersatz durch ein neues Produkt durch Baupioniere GmbH;
  • Gutschrift zum Tagespreis, (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung); oder
  • Minderung

erbringen.

Verschleissteile wie insbesondere Dichtprofile, Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel etc. sind von Baupioniere GmbH von der Garantie ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8. Wir sind gerne bereit, auf Anfrage zu informieren, welche Teile der jeweiligen Lieferung Verschleissteile sind und mit welcher Haltbarkeit bei üblicher Beanspruchung gerechnet werden kann.

Sofern die Herstellergarantie über die Garantie von Baupioniere GmbH hinausgeht, räumt Baupioniere GmbH bzw. der Händler diese der Kundschaft ebenfalls ein.

Alle weitergehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.

 

8 Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Baupioniere GmbH in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Baupioniere GmbH oder der Hilfspersonen eines Händlers, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Im Übrigen lehnt Baupioniere GmbH die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Baupioniere GmbH zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

 

9 Zahlung

9.1 Zahlungsvarianten

Die Zahlung von Produkten und Dienstleistungen hat im Voraus zu erfolgen (Vorauskasse).

Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, welche über die Onlineshops von Baupioniere GmbH angeboten werden, macht die Baupioniere GmbH direkt bei der Kundschaft geltend. Die Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.

Barzahlung ist ausgeschlossen. Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.

Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung oder Dienstleistung erst nach Eingang der Zahlung. Sofern die Zahlung nicht innerhalb von 5 Kalendertagen erfolgt, geht Baupioniere GmbH davon aus, dass vom Vertrag zurückgetreten wird. Dem Kunden werden die angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.

 

9.2 Zahlungsverzug

Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft der Baupioniere GmbH unter irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig und die Baupioniere GmbH kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten oder Montageleistungen an die Kundschaft einstellen.

Baupioniere GmbH erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 5.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

 

9.3 Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an Baupioniere GmbH im Eigentum von Baupioniere GmbH. Baupioniere GmbH ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentums­über­gang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Baupioniere GmbH nicht zulässig.

 

10 Vertragsrücktritt und Stornokosten

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen.

Sofern die Kundschaft nach erfolgter Bestellung vom Vertrag zurücktreten will, sind – nebst der Aufmasskosten, welche in jedem Fall in Rechnung gestellt werden – folgende Stornokosten geschuldet:

  • Sobald der Auftrag im System erfasst wurde: Stornokosten von 25% des Bruttoproduktepreises
  • Ab Zeitpunkt des Produktiosbeginns: Stornokosten von 50% des Bruttoproduktepreises
  • Ab Produktionsende: Stornokosten von 75% des Bruttoproduktepreises

Kommt die Baupioniere GmbH in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen nach Mass) ab dem 60. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet Baupioniere GmbH der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge, abzüglich der geleisteten Anzahlung, zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber Baupioniere GmbH bestehen nicht.

 

11 Reparatur ausserhalb der Gewährleistung

Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss Ziffer 7 gehen zu Lasten des Kunden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 7 fällt, behält sich Baupioniere GmbH vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten der Kundschaft in Rechnung zu stellen.

 

12 Weitere Bestimmungen

12.1 Datenschutz 

Für die Bearbeitung von Personendaten durch Baupioniere GmbH gilt die Datenschutzerklärung.

 

12.2 Teilungültigkeit 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

 

12.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Baupioniere GmbH und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Es gelten folgende ausschliesslichen Gerichtstände:

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen: Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt ihr Wohnsitz oder Zürich als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist Zürich ausschliesslicher Gerichtsstand.

 

12.4 Urheberrechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei Baupioniere GmbH.

Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Baupioniere GmbH zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich Baupioniere GmbH sämtliche rechtlichen Schritte vor.

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